In Bielefeld wurde jüngst ein Richter wegen Urkundenfälschung strafrechtlich verurteilt. Aufgrund eines Verfahrensfehlers hob das Oberlandesgericht die letzte gerichtliche Entscheidung zwar kürzlich auf. Aber dies führt nur zu einer neuen Verhandlung vor dem Landgericht.
Was war passiert? Im Laufe des Jahres 2016 soll der beschuldigte Richter mehrere Schriftsätze eines Rechtsanwalts gefälscht haben, wobei er seine eigenen Kontakt- und Kontodaten in den Briefkopf der anwaltlichen Dokumente eingepflegt und somit Anwaltsgebühren an sich selbst gefordert haben soll. All das passierte unter Verwendung der Unterschrift des Rechtsanwalts. Unklar blieb ein etwaiger Tatbeitrag einer Angestellten des betroffenen Rechtsanwalts. Dessen Sekretärin soll die Schriftsätze ausgefertigt und versandt haben, wozu sie, nach Angaben des beschuldigten Richters, von dem betroffenen Rechtsanwalt bevollmächtigt gewesen sei.
Zunächst verurteilte das Amtsgericht Bielefeld den Richter wegen Urkundenfälschung in einem besonders schweren Fall, genauer gesagt in 15 Fällen, zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten auf Bewährung, wogegen dieser Berufung einlegte. Zu der Frage, ob die anwaltlichen Schriftsätze ohne Zustimmung des Rechtsanwalts versandt wurden, stellte das Landgericht in der Berufungsinstanz daraufhin fest, dass der beschuldigte Richter durchaus gewusst habe, dass sein Vorgehen von dem betroffenen Rechtsanwalt nicht gebilligt werde.
Vivien Tzelepis, LL.M., Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Strafrecht und Minari Cathrine Holloway, Studentin der Rechtswissenschaften
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