Ihr Ziel im Fokus
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Sie werden durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht mit dem Vorwurf konfrontiert, eine Straftat begangen zu haben? Dann sind Sie bereits Beschuldigte oder Beschuldigter in einem Strafverfahren.
Ohne anwaltliche Unterstützung haben Sie nicht die Möglichkeit, die Ermittlungsakte einzusehen oder auf das Strafverfahren und den Verfahrensausgang effizient und sinnvoll Einfluss zu nehmen. Je nach Verfahrensstand können wichtige Fristen laufen.
Verlieren Sie keine Zeit und fragen die Übernahme Ihrer Verteidigung an.
Unternehmen als solche können sich nach dem deutschen Recht nicht strafbar machen. Dafür gerät oft automatisch die personelle Unternehmensspitze in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Dem Unternehmen können dann wiederum massive Bußgelder drohen.
Nicht selten treten Ermittlungsbehörden auch an Unternehmen heran, um an Zeugenaussagen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gelangen.
Stellen Sie als Unternehmen von Anfang an die richtigen Weichen und lassen sich im Fall der Fälle anwaltlich vertreten!
Sowohl bei natürlichen Personen als auch bei Unternehmen kann Unklarheit im Zusammenhang mit strafrechtlichen Fragestellungen aufkommen.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten und verschaffen sich einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrer speziellen Situation. Nicht alles muss in einem Mandat mit Außenwirkung münden.
Ich stehe Ihnen auch beratend zu Seite.
Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Staat die Möglichkeit, Ihre Privat-, Geschäftsräume oder Fahrzeuge zu durchsuchen. Wenn bewaffnete Polizeibeamte unangekündigt vor der Tür stehen, ist die Not und Hilflosigkeit bei den Mandanten groß. Die Panik in der Situation verleitet viele zu spontanen Äußerungen, die Eingang in die Ermittlungsakte finden. Oft legt der spätere Mandant sich dadurch ungewollt selbst Steine in den Weg.
Unterliegen Sie nicht dem Drang, sich vor Ort mit Spontanäußerungen gegenüber den Beamten zu erklären! Bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung zu warten, bis Ihr anwaltlicher Beistand vor Ort ist und rufen Sie umgehend in der Kanzlei an!
Als Fachanwältin für Strafrecht kann ich die Formalien und verfahrensrechtlichen Grenzen einer behördlichen Durchsuchung für Sie überprüfen und verfahrensfördernden Einfluss auf die behördliche Maßnahme nehmen.
Nicht selten kommt es im Zuge von Durchsuchungen auch zu Sicherstellungen. Handelt es sich bei den sichergestellten Beweismitteln um notwendige Arbeitsunterlagen, kann dies für Ihr Unternehmen bedeuten, dass Sie auf unbestimmte Zeit nicht mehr arbeitsfähig sind.
Lassen Sie sich bei akuten Durchsuchungssituationen umgehend anwaltlich unterstützen!
Sie sind bereits rechtskräftig verurteilt und verbüßen eine Freiheitsstrafe? Wenn Sie ein Anliegen rund um die Situation in der Haft oder Fragen zur Justizvollzugsanstalt, zur Verbüßung der Haftstrafe oder zum offenen Vollzug haben, dann betrifft dies den Bereich der Strafvollstreckung.
Auch hier kann ich Sie unterstützen!
Wenn Sie eine Straftat vermuten, Zeuge einer Straftat geworden sind oder sogar eine Straftat zu Ihrem Nachteil begangen wurde, dann können Sie Strafanzeige bei den Behörden erstatten. Ohne rechtliche Kenntnisse ist es jedoch schwer abzuschätzen, was im Rahmen einer Strafanzeige alles mitzuteilen ist. Oft fehlen den Behörden deshalb wichtige Informationen und Beweismittel. Strafverfahren können sich dadurch unnötig in die Länge ziehen oder wichtige Ermittlungsansätze sogar komplett ungenutzt bleiben.
Geben Sie die Anzeigeerstattung in anwaltliche Hände. Ich bespreche mit Ihnen die Situation und erfrage alle Informationen und Beweismittel, die der Staat zur effektiven Strafverfolgung benötigt. Ich koordiniere anschließend auch die von Mandanten oft als beängstigend empfundene Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden.
Was kaum ein Zeuge weiß: Auch als Zeuge in einem Strafverfahren hat man das Recht, sich anwaltlich begleiten zu lassen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Zeugin oder der Zeuge besonders schutzbedürftig ist. Eine besondere Schutzbedürftigkeit kann sich beispielsweise aufgrund des Alters, des persönlichen Verhältnisses zu dem oder der Beschuldigten oder der Art der Straftat als solchen ergeben. In manchen Konstellationen gilt es auch Auskunfts- oder Aussageverweigerungsrechte zu prüfen.
Und manchmal ist ein Zeuge sogar mehr als ein normaler Zeuge. Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen eine sogenannte Nebenklageberechtigung vor. Als Nebenkläger treten Sie – neben der Staatsanwaltschaft – als Ankläger auf. Hierbei haben Sie Verfahrensrechte, die über die Rechte eines normalen Zeugen hinausgehen. In manchen Fällen übernimmt der Staat für eine Nebenklage die anwaltlichen Kosten.
Nicht selten besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in einem sogenannten Adhäsionsverfahren während des laufenden Strafverfahren geltend zu machen.
Verschenken Sie keine Rechte und Ansprüche und lassen sich anwaltlich beraten!
Sie haben bereits gegen jemanden Strafanzeige erstattet, aber das Ermittlungsverfahren wurde aus Ihrer Sicht fälschlicher Weise eingestellt? Oder es sind neue Erkenntnisse und Beweise aufgetreten, die die Strafverfolgungsbehörde noch gar nicht weiß?
Lassen Sie die staatsanwaltschaftliche Verfahrenseinstellung anwaltlich überprüfen. Ich übernehme auch sofortige Beschwerden für Sie. In manchen Fällen kann das Ermittlungsverfahren daraufhin wieder aufgenommen werden.
Hat die Staatsanwaltschaft Sie auf einen sogenannten Privatklageweg verwiesen, kann ich Sie auch im Privatklageverfahren anwaltlich unterstützen.
In manchen Situationen hat der Staat die Möglichkeit, Beschuldigte sofort festzunehmen. Dies ist erstmal noch keine Strafhaft, fühlt sich für Betroffene aber genauso schlimm an. Es folgt eine Vorführung vor der Haftrichterin oder dem Haftrichter, der nahezu direkt über die Frage einer Untersuchungshaft entscheidet.
Rufen Sie mich bei einer Festnahme umgehend an! Ihnen ist ein Anruf bei einem Anwalt zu gestatten. In Haftsituationen kommt in der Regel auch eine Pflichtverteidigung in Betracht, bei welcher der Staat ggf. Anwaltskosten übernimmt.
Für Unternehmen biete ich Seminare rund um das richtige Verhalten von Mitarbeitern bei behördlichen Durchsuchungen an. Denn jedes Unternehmen kann – auch unbegründet – in den Fokus der Ermittlungsbehörde geraten.
Auch wenn eine Person aus einem Unternehmen bereits Beschuldigte oder Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, können die Unternehmensräume schnell Ziel behördlicher Durchsuchungen werden. Oft erfolgen noch vor Ort polizeiliche Befragungen Ihrer Mitarbeiter. Jede unbedarfte Aussage findet dann Eingang in die Ermittlungsakte und kann die spätere Verteidigung erschweren.
Bereiten Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter präventiv auf den Ernstfall vor. Verschaffen Sie sich und Ihren Mitarbeitern einen Überblick, ob man etwas sagen muss, wer etwas sagen muss und wann man etwas sagen muss. Sorgen Sie vor statt nach!
Individualverteidigung natürlicher Personen
Sie werden durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht mit dem Vorwurf konfrontiert, eine Straftat begangen zu haben? Dann sind Sie bereits Beschuldigte oder Beschuldigter in einem Strafverfahren.
Ohne anwaltliche Unterstützung haben Sie nicht die Möglichkeit, die Ermittlungsakte einzusehen oder auf das Strafverfahren und den Verfahrensausgang effizient und sinnvoll Einfluss zu nehmen. Je nach Verfahrensstand können wichtige Fristen laufen.
Verlieren Sie keine Zeit und fragen die Übernahme Ihrer Verteidigung an.
Vertretung von Unternehmen im Zuge strafrechtlicher Verfahren
Unternehmen als solche können sich nach dem deutschen Recht nicht strafbar machen. Dafür gerät oft automatisch die personelle Unternehmensspitze in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Dem Unternehmen können dann wiederum massive Bußgelder drohen.
Nicht selten treten Ermittlungsbehörden auch an Unternehmen heran, um an Zeugenaussagen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gelangen.
Stellen Sie als Unternehmen von Anfang an die richtigen Weichen und lassen sich im Fall der Fälle anwaltlich vertreten!
Präventive Beratung
Sowohl bei natürlichen Personen als auch bei Unternehmen kann Unklarheit im Zusammenhang mit strafrechtlichen Fragestellungen aufkommen.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten und verschaffen sich einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrer speziellen Situation. Nicht alles muss in einem Mandat mit Außenwirkung münden.
Ich stehe Ihnen auch beratend zu Seite.
Begleitung bei behördlichen Durchsuchungen
Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Staat die Möglichkeit, Ihre Privat-, Geschäftsräume oder Fahrzeuge zu durchsuchen. Wenn bewaffnete Polizeibeamte unangekündigt vor der Tür stehen, ist die Not und Hilflosigkeit bei den Mandanten groß. Die Panik in der Situation verleitet viele zu spontanen Äußerungen, die Eingang in die Ermittlungsakte finden. Oft legt der spätere Mandant sich dadurch ungewollt selbst Steine in den Weg.
Unterliegen Sie nicht dem Drang, sich vor Ort mit Spontanäußerungen gegenüber den Beamten zu erklären! Bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung zu warten, bis Ihr anwaltlicher Beistand vor Ort ist und rufen Sie umgehend in der Kanzlei an!
Als Fachanwältin für Strafrecht kann ich die Formalien und verfahrensrechtlichen Grenzen einer behördlichen Durchsuchung für Sie überprüfen und verfahrensfördernden Einfluss auf die behördliche Maßnahme nehmen.
Nicht selten kommt es im Zuge von Durchsuchungen auch zu Sicherstellungen. Handelt es sich bei den sichergestellten Beweismitteln um notwendige Arbeitsunterlagen, kann dies für Ihr Unternehmen bedeuten, dass Sie auf unbestimmte Zeit nicht mehr arbeitsfähig sind.
Lassen Sie sich bei akuten Durchsuchungssituationen umgehend anwaltlich unterstützen!
Vertretung in der Strafvollstreckung
Sie sind bereits rechtskräftig verurteilt und verbüßen eine Freiheitsstrafe? Wenn Sie ein Anliegen rund um die Situation in der Haft oder Fragen zur Justizvollzugsanstalt, zur Verbüßung der Haftstrafe oder zum offenen Vollzug haben, dann betrifft dies den Bereich der Strafvollstreckung.
Auch hier kann ich Sie unterstützen!
Erstattung von Strafanzeigen
Wenn Sie eine Straftat vermuten, Zeuge einer Straftat geworden sind oder sogar eine Straftat zu Ihrem Nachteil begangen wurde, dann können Sie Strafanzeige bei den Behörden erstatten. Ohne rechtliche Kenntnisse ist es jedoch schwer abzuschätzen, was im Rahmen einer Strafanzeige alles mitzuteilen ist. Oft fehlen den Behörden deshalb wichtige Informationen und Beweismittel. Strafverfahren können sich dadurch unnötig in die Länge ziehen oder wichtige Ermittlungsansätze sogar komplett ungenutzt bleiben.
Geben Sie die Anzeigeerstattung in anwaltliche Hände. Ich bespreche mit Ihnen die Situation und erfrage alle Informationen und Beweismittel, die der Staat zur effektiven Strafverfolgung benötigt. Ich koordiniere anschließend auch die von Mandanten oft als beängstigend empfundene Korrespondenz mit den Ermittlungsbehörden.
Opferschutz (Zeugenbeistandschaft, Nebenklage, Adhäsionsverfahren zur Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen)
Was kaum ein Zeuge weiß: Auch als Zeuge in einem Strafverfahren hat man das Recht, sich anwaltlich begleiten zu lassen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Zeugin oder der Zeuge besonders schutzbedürftig ist. Eine besondere Schutzbedürftigkeit kann sich beispielsweise aufgrund des Alters, des persönlichen Verhältnisses zu dem oder der Beschuldigten oder der Art der Straftat als solchen ergeben. In manchen Konstellationen gilt es auch Auskunfts- oder Aussageverweigerungsrechte zu prüfen.
Und manchmal ist ein Zeuge sogar mehr als ein normaler Zeuge. Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen eine sogenannte Nebenklageberechtigung vor. Als Nebenkläger treten Sie – neben der Staatsanwaltschaft – als Ankläger auf. Hierbei haben Sie Verfahrensrechte, die über die Rechte eines normalen Zeugen hinausgehen. In manchen Fällen übernimmt der Staat für eine Nebenklage die anwaltlichen Kosten.
Nicht selten besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in einem sogenannten Adhäsionsverfahren während des laufenden Strafverfahren geltend zu machen.
Verschenken Sie keine Rechte und Ansprüche und lassen sich anwaltlich beraten!
Sofortige Beschwerden und Privatklagen
Sie haben bereits gegen jemanden Strafanzeige erstattet, aber das Ermittlungsverfahren wurde aus Ihrer Sicht fälschlicher Weise eingestellt? Oder es sind neue Erkenntnisse und Beweise aufgetreten, die die Strafverfolgungsbehörde noch gar nicht weiß?
Lassen Sie die staatsanwaltschaftliche Verfahrenseinstellung anwaltlich überprüfen. Ich übernehme auch sofortige Beschwerden für Sie. In manchen Fällen kann das Ermittlungsverfahren daraufhin wieder aufgenommen werden.
Hat die Staatsanwaltschaft Sie auf einen sogenannten Privatklageweg verwiesen, kann ich Sie auch im Privatklageverfahren anwaltlich unterstützen.
Untersuchungshaft
In manchen Situationen hat der Staat die Möglichkeit, Beschuldigte sofort festzunehmen. Dies ist erstmal noch keine Strafhaft, fühlt sich für Betroffene aber genauso schlimm an. Es folgt eine Vorführung vor der Haftrichterin oder dem Haftrichter, der nahezu direkt über die Frage einer Untersuchungshaft entscheidet.
Rufen Sie mich bei einer Festnahme umgehend an! Ihnen ist ein Anruf bei einem Anwalt zu gestatten. In Haftsituationen kommt in der Regel auch eine Pflichtverteidigung in Betracht, bei welcher der Staat ggf. Anwaltskosten übernimmt.
Seminare für Unternehmen zu verschiedenen strafrechtlichen Themen
Für Unternehmen biete ich Seminare rund um das richtige Verhalten von Mitarbeitern bei behördlichen Durchsuchungen an. Denn jedes Unternehmen kann – auch unbegründet – in den Fokus der Ermittlungsbehörde geraten.
Auch wenn eine Person aus einem Unternehmen bereits Beschuldigte oder Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, können die Unternehmensräume schnell Ziel behördlicher Durchsuchungen werden. Oft erfolgen noch vor Ort polizeiliche Befragungen Ihrer Mitarbeiter. Jede unbedarfte Aussage findet dann Eingang in die Ermittlungsakte und kann die spätere Verteidigung erschweren.
Bereiten Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter präventiv auf den Ernstfall vor. Verschaffen Sie sich und Ihren Mitarbeitern einen Überblick, ob man etwas sagen muss, wer etwas sagen muss und wann man etwas sagen muss. Sorgen Sie vor statt nach!
Mandantenunterlagen