• Strafrecht

Ihr Strafverfahren endet, Ihre Daten bei der Polizei bleiben. Auskunft und Löschung – Datenkontrolle nach Strafverfahren

Foto: © Jaroslav Devia (https://unsplash.com)

Sie hatten mal mit der Polizei zu tun? Damit sind Sie nicht allein. Ein positiver Ausgang im Strafverfahren ist immer das Hauptziel. Gelingt dies, ist die Erleichterung groß. Aber den wenigsten ist bekannt, dass ihre Personendaten trotzdem beim Staat verbleiben. Zumindest, wenn man nichts tut.

Eine Folge eines jeden eingeleiteten Strafverfahrens ist auch die Eintragung Ihrer Personendaten in Datenbanken der Polizei. Die Polizeibehörden des Bundes und der Länder haben jeweils eigene Datenbanken, die teilweise durch behördenübergreifende Systeme verbunden sind. Aber auch wenn ein Strafverfahren seine Erledigung gefunden hat oder schon länger her ist: Ihre Daten bleiben grundsätzlich in der polizeilichen Datenbank.

Im Alltag merken können Sie das z.B. bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle oder bei einer Kontrolle am Flughafen auf dem Weg in den Urlaub. Für Menschen, die sich aufgrund Ihrer Tätigkeit – zum Beispiel im Staatsdienst oder beamtenähnlichen Verhältnissen – einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssen, ergibt sich daraus nicht selten auch eine berufliche Hürde, die weit über eine private Blamage am Flughafen hinausgeht.

Den unterschiedlichen Behörden wird bei der Frage der Datenverarbeitung im Strafverfahren ein gewisser Ermessensspielraum in Bezug auf Art und Dauer der Speicherung eingeräumt. Somit kann weder anhand des Verfahrensausgangs immer nachvollzogen werden, welche Eintragungen wie lange gespeichert werden, noch ist unmittelbar klar, in welchen Datenbanken sich die Daten immer befinden.

Da es in der Regel keine behördliche Informationspflicht über Datenspeicherungen nach Strafverfahren gibt, wissen die meisten Betroffenen nicht einmal, dass ihre Daten – teilweise auch lange nach einem Strafverfahren – noch bei der Polizei gespeichert sind.

Und es sind längst nicht nur reine Personendaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum. Schonmal Kontakt zu Betäubungsmitteln gehabt oder schon einmal erkennungsdienstlich behandelt worden? Ihre Datensätze sind gefüllt.

Gefällt Ihnen nicht? Uns auch nicht.

Aber wir können helfen: Wir können Auskunfts- und Löschungsansprüche für Sie durchsetzen und dafür sorgen, dass Ihre Personendaten aus den Polizeidatenbanken verschwinden. Sprechen Sie uns an!

Vivien Tzelepis, LL.M., Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Strafrecht und Minari Cathrine Holloway, Studentin der Rechtswissenschaften

 

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