Heutzutage lesen wir viel im Internet, auch über politische Themen und die in der Politik involvierten Personen. Und dann ist da in den sozialen Medien diese verlockende Kommentarfunktion. Und eh man sich versieht, ist die „persönliche Meinung“ über den oder die Politiker*in schon getippt und gepostet. Ein bisschen Kritik wird ja wohl drin sein?!
Doch aufgepasst. Oft ist das Strafverfahren wegen „Politikerbeleidigung“ nicht weit entfernt.
Nach § 188 StGB macht sich strafbar, wer einen Politiker öffentlich beleidigt oder derart schlecht über ihn oder sie redet, dass die Äußerung geeignet ist, das öffentliche Wirken der Person erheblich zu erschweren. Die Norm soll Politiker besonders in ihrer öffentlichkeitswirksamen Rolle schützen und erhöht das Strafmaß zur „normalen“ Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung.
Da die Tendenz zur Politikerbeleidigung in den letzten Jahren immer mehr zunahm, wurde der Straftatbestand 2021 sowohl hinsichtlich des Strafmaßes als auch hinsichtlich der geschützten Personen verschärft. Ausdrücklich geschützt sind nun auch Kommunalpolitiker*innen.
Der Straftatbestand sorgte schon oft für Debatten und tut es immer wieder. Aus der Presse bekannt sind Ihnen womöglich Strafverfahren gegen Personen, die den Politiker Robert Habeck öffentlich als „Schwachkopf“ oder „Vollidiot“ oder den ehemaligen Bundeskanzler Olaf Scholz als „Volksschädling“ betitelt haben. Eigentlich bleibt kaum ein Politiker verschont.
Aber wussten Sie, dass viele Politiker – besonders auf Bundesebene – eigene Mitarbeiter oder Externe dafür einsetzen, im Internet gezielt nach Beleidigungen der eigenen Person zu suchen und diese zur Anzeige zu bringen?
Die Fälle der Politikerbeleidigungen füllen inzwischen die Schreibtische der Staatsanwaltschaften, der Strafgerichte und der Anwälte. Die Ausgänge der Strafverfahren sind dabei so verschieden, wie die Meinungen und Bezeichnungen, um die es in den Strafverfahren geht. Von Verfahrenseinstellungen und Freisprüchen bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen ist alles mit dabei.
Fest steht nur: Kritik ist ein wichtiges Werkzeug unserer Demokratie und auch unsere Meinungsfreiheit ein hohes und vom Grundgesetz geschütztes Gut. Aber wo ist die Grenze? Wie immer in der Juristerei: Es kommt darauf an.
Sie haben Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht bekommen? Kontaktieren Sie uns gern!
Vivien Tzelepis, LL.M., Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Strafrecht und Minari Cathrine Holloway, Studentin der Rechtswissenschaften
Wahrscheinlich ist Ihnen im Alltag bereits ein Fahndungsfoto begegnet, egal ob in Form eines ausgehängten Plakats, in den Medien oder auf We …