Am Freitag, den 23.05.2025, hat der Bundesrat auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen, den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten in den Bundestag einzubringen.
NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach stellte den Gesetzesentwurf gemeinsam mit der Opferbeauftragten des Landes NRW, Barbara Havliza, schon im März diesen Jahres vor. Er hielt das bisher bestehende Gesetz, nach dem Personen, die K.O.-Tropfen einsetzen und anschließend sexuelle Gewalt an ihren Opfern ausüben oder sie berauben, für nicht ausreichend. Das Strafmaß für diese „besonders perfide Methode, die nicht nur in die körperliche Unversehrtheit und das seelische Wohlbefinden der Opfer eingreift, sondern ihr Urteilsvermögen und ihre Verteidigungsfähigkeit ausschaltet, um heimtückisch eine schwere Straftat begehen zu können“ sei mit bisher 3 Jahren Freiheitsstrafe zu gering, weshalb der Gesetzesentwurf vorsieht, die Verabreichung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Substanzen als autonomen Straftatbestand zu führen und Raub- und Sexualstraftaten bei Verabreichung dieser Substanzen künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe zu ahnden.
Nordrhein-Westfalen setzt damit ein deutliches Zeichen für den Opferschutz.
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Vivien Tzelepis, LL.M., Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Strafrecht und Minari Cathrine Holloway, Studentin der Rechtswissenschaften
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