• Strafrecht

Sicherheit im Gegenzug für Freiheit – Mehr Befugnisse für den NRW-Verfassungsschutz?!

Foto: © Pawel Czerwinski (https://unsplash.com)

Der Balanceakt zwischen gesellschaftlicher Sicherheit und der Freiheit des Einzelnen war schon immer anspruchsvoll und die vielfältigen Bedrohungen der Neuzeit gestalten ihn noch wackeliger.

Terrorismus, Extremismus, Cyberattacken, Spionage, hybride Kriegsführungen – nach Auffassung der Landesregierung erfordern diese – nicht notwendigerweise neuen und trotzdem noch nie so da gewesenen – Herausforderungen eine Überarbeitung des NRW-Verfassungsschutz-Gesetzes, weshalb Minister Herbert Reul am Montag, den 19.05.2025, den Entwurf vorstellte, an dem auf Initiative des Ministeriums des Innern seit Anfang 2024 gearbeitet wurde.

Die Reform soll den wandelnden sicherheitspolitischen Herausforderungen und der technologischen Entwicklung gerecht werden und dem Verfassungsschutz die notwendigen Instrumente einräumen.

Die starke Reglementierung von Überwachungsmöglichkeiten durch den Datenschutz habe dafür gesorgt, dass Deutschland deutlich langsamer als andere Länder Hinweise auf extremistische Anschlagspläne erhalte, erkenne oder bearbeiten könne, so NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU).

Die wichtigsten Neuerungen des Verfassungsschutzgesetzes betreffen die Quellen-Telekommunikations-Überwachung, als besondere Form der TKÜ, bei der auch verschlüsselte Messenger-Dienste und E-Mails erfasst werden, das Recht auf Funkzellenabfrage, bei der Mobilfunkbetreiber Daten aller Geräte übermitteln, die in einem bestimmten Zeitraum mit einem Mobilfunkmast verbunden waren. Da hierbei meist auch unschuldige Bürger betroffen sind, steht diese Maßnahme unter Richtervorbehalt. Zu den weiteren rechtlichen Möglichkeiten des Verfassungsschutzes soll der Zugriff auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum gehören, sowie die Kontrolle Jugendlicher ab 14 Jahren. Die Altersgrenze wurde hier von 16 Jahren herabgesenkt, um der zunehmenden Radikalisierung Jugendlicher gerecht zu werden. Die Verdeckte Wohnraumüberwachung wird möglich und der Einsatz automatisierter Verfahren zur Datenanalyse, wozu auch künstliche Intelligenz gehört.

Zum Ausgleich sieht der Entwurf ebenfalls mehr Kontrolle durch das Parlament vor; Dieses kann mit Zweidrittelmehrheit im Einzelfall Sachverständige beauftragen und erstmals auch Erlasse einsehen, die den Verfassungsschutz betreffen. Zudem soll der Überwachung einzelner Personen künftig zunächst ein Richter zustimmen müssen.

Vivien Tzelepis, LL.M., Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Strafrecht und Minari Cathrine Holloway, Studentin der Rechtswissenschaften

 

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