• Strafrecht

Polizeiliche Beweismanipulation: Nachträglich hinzugefügtes Cannabis durch einen Polizeibeamten – dennoch Freispruch für den Beamten?

Foto: © Max Fleischmann (https://unsplash.com)

Was als Routineeinsatz gegen Drogenkriminalität in Mannheim im März 2024 begann, wirft vor dem Hintergrund einer mutmaßlichen Beweismanipulation durch einen Polizeibeamten einige offene Fragen auf.

Polizisten beobachten an einem bekannten Drogenumschlagsplatz einen vermeintlichen Deal: Geld wechselt den Besitzer, im Gegenzug etwas, das wie Betäubungsmittel aussieht. Doch bei der anschließenden Durchsuchung werden aus Sicht der Polizei „leider“ keine Drogen, dafür aber 1.130 Euro Bargeld in „dealertypischer Stückelung“ gefunden.

Der bereits vorbestrafte (vermeintliche) Dealer landet trotzdem in Polizeigewahrsam wegen eines Verstoßes gegen Bewährungsauflagen. Doch ohne Drogenfund lässt sich weder der Verdacht des gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln belegen, noch das Bargeld problemlos vom Staat einziehen.

Was dann passiert, wirft erhebliche Fragen auf: Der Einsatzleiter soll fünf Tütchen Cannabis von insgesamt 4,55 g nachträglich zu den sichergestellten Gegenständen gelegt haben. Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Dealer wird später mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Und der Beamte? Mit dem Urteil vom 10.12.2025 kommt er ohne (!) strafrechtliche Konsequenzen davon.

Der Grund dafür liegt in der strikt am Wortlaut orientierten Auslegung des Strafrechts: Zwar steht eine Beweismanipulation durch den Polizeibeamten im Raum, doch erfüllt das Verhalten nach Auffassung des erkennenden Gerichts trotzdem keinen Straftatbestand. Auch eine „Verfolgung Unschuldiger“ scheidet wegen der Vorstrafen des vermeintlichen Täters aus. Offen bleibt aber auch, woher das untergejubelte Cannabis stammte.

Während strafrechtliche Konsequenzen für den Polizeibeamten in diesem Fall ausblieben, wurde jedoch ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren gegen den Polizeibeamten eingeleitet.

Das Urteil des Gerichts mag rechtlich begründet, aber dennoch menschlich schwer nachzuvollziehen sein. Es zeigt aber auch, wie hoch die Schwelle ist, ab der sich Amtsträger (in solchen Fällen) strafbar machen.

Wenn selbst Beweismanipulationen ohne strafrechtliche Konsequenzen für Beamten bleiben können, kann schnell das Vertrauen in die Polizei und den Rechtsstaat erschüttert werden. Bleibt zu hoffen, dass eine ausreichende disziplinarische Maßnahmen gegen den Beamten eingeleitet wurde.

Vivien Tzelepis, LL.M., Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Strafrecht und Kyra Keller, Studentin der Rechtswissenschaften

 

Foto: © Max Fleischmann (https://unsplash.com)

 

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