• Strafrecht

Zwischen Schutz und Kontrolle bei u.a. Untersuchungshaft: elektronische Fußfesseln – Schutzinstrument mit neuen bundesweiten Regelungen ab Juli 2027?!

Foto: © Sivani Bandaru (https://unsplash.com)

Mehr Sicherheit oder mehr Überwachung? Die Diskussion um elektronische Fußfesseln wurde zuletzt durch den Anschlag während des Berliner CSDs neu entfacht und gewinnt durch die Pläne von Bundesinnenminister Dobrindt und die geplante bundesweite Regelung ab Juli 2027 an neuer Bedeutung. Während Befürworter in ihnen ein wirksames Instrument zum Schutz potenzieller Opfer sehen, warnen Kritiker vor einer zunehmenden staatlichen Kontrolle und bezweifeln, dass eine technische Überwachung schwere Straftaten tatsächlich verhindern kann. Bislang kamen sie allerdings nur in bestimmten Fällen und auf Grundlage unterschiedlicher landesrechtlicher Vorgaben zum Einsatz.

Derzeit tragen in Deutschland nur etwa 150 Menschen eine elektronische Fußfessel. Dabei handelt es sich vor allem um Personen, die nach einer längeren Haftstrafe entlassen wurden, aber weiterhin als gefährlich gelten. Häufig sind darunter Sexual- oder schwere Gewaltstraftäter. Auch in Hochrisikofällen häuslicher Gewalt kann die elektronische Überwachung eingesetzt werden. Ziel ist es, mögliche weitere Straftaten zu verhindern und potenzielle Opfer besser zu schützen.

Das Tragen einer Fußfessel wird durch einen Gerichtsbeschluss angeordnet. Die betroffene Person muss das Gerät dauerhaft am Bein tragen, sodass sich ihr Aufenthaltsort über GPS und Mobilfunktechnik bestimmen lässt. Die Überwachung erfolgt bisher durch die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder. Dabei wird die betroffene Person nicht permanent in Echtzeit beobachtet, sondern es wird erst reagiert, wenn ein entsprechender Anlass gegeben ist, zum Beispiel wenn gerichtlich festgelegte Vorgaben verletzt werden. Solche Vorgaben können unter anderem sogenannte Verbotszonen umfassen. Das Gericht kann festlegen, dass sich die überwachte Person nicht dem Wohnort oder Arbeitsplatz eines Opfers nähern darf. Überschreitet sie eine solche Zone, wird ein Alarm ausgelöst. Zusätzlich kann auch das Opfer mit einem technischen Gerät ausgestattet werden. Dadurch trägt es gewissermaßen die Verbotszone des Täters mit sich und kann bei einer Annäherung gewarnt werden.

Studien deuten darauf hin, dass elektronische Fußfesseln insbesondere bei Betroffenen häuslicher Gewalt zu einem gesteigerten Sicherheitsgefühl führen können.

Dennoch gibt es auch deutliche Kritik: Auch Menschen, die eine Fußfessel getragen haben, sollen bereits schwere Straftaten begangen haben. Eine Fußfessel könne einen Menschen nicht verändern, sondern lediglich überwachen. Kritiker sehen darin deshalb eher eine Symptombekämpfung als eine Lösung der Ursachen von Gewalt und Kriminalität. Auch die Gefahr einer zunehmenden staatlichen Überwachung und gesellschaftlichen Stigmatisierung darf nicht unterschätzt werden.

Der Einsatz der elektronischen Fußfessel ist denkbar bei verurteilten Personen, die auf Bewährung oder nach einer Verbüßung der Haftstrafe wieder auf freiem Fuß sind. Ebenso denkbar ist der – bislang womöglich viel zu selten genutzte – Einsatz einer elektronischen Fußfessel jedoch auch als Auflage für die Außervollzugsetzung eines Untersuchungshaftbefehls.

Die Untersuchungshaft ist ein besonders schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit einer Person und muss deshalb dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Nach § 116 StPO kann die Vollziehung eines Untersuchungshaftbefehls ausgesetzt werden, wenn weniger einschneidende Maßnahmen ausreichen, um den mit der Untersuchungshaft eigentlich verfolgten Zweck anderweitig zu erreichen. Denn eins darf bei der Untersuchungshaft nicht vergessen werden: Es existiert keine rechtskräftige Verurteilung der Person, sondern erstmal nur ein Verdacht! Eine Untersuchungshaft hat deshalb andere Voraussetzungen und andere Hintergründe als eine Strafhaft nach rechtskräftiger Verurteilung. Eine elektronische Fußfessel könnte hier eine Möglichkeit darstellen, die Bewegungsfreiheit eines „lediglich“ Beschuldigten, aber noch nicht verurteilten Menschen zu kontrollieren, ohne ihn in einer Justizvollzugsanstalt per vollzogener Untersuchungshaft unterzubringen.

Für Beschuldigte hätte dies den Vorteil, dass soziale und berufliche Strukturen auch während der Untersuchungshaftdauer weitgehend erhalten bleiben könnten. Gleichzeitig könnten die erheblichen Kosten einer Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt reduziert und die Gefängnisse entlastet werden. Gerade bei Beschuldigten, bei denen eine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr zwar besteht, eine vollständige Inhaftierung aber nicht zwingend erforderlich ist, könnte die elektronische Überwachung eine Alternative im Rahmen der Verhältnismäßigkeit darstellen.

Auch hier zeigt sich jedoch die Kehrseite: Eine elektronische Fußfessel darf nicht zu einer pauschalen Überwachungsmaßnahme werden. Insbesondere bei weniger schweren Delikten wäre sorgfältig abzuwägen, ob die damit verbundene Kontrolle noch verhältnismäßig ist.

Die elektronische Fußfessel ist damit weder ein Allheilmittel noch grundsätzlich abzulehnen. Sie kann in bestimmten Fällen einen wichtigen Beitrag zum Schutz potenzieller Opfer leisten und zugleich eine weniger einschneidende Alternative zur Haft darstellen. Gleichzeitig birgt sie das Risiko einer zunehmenden Überwachung und Stigmatisierung. Die geplante bundesweite Regelung ab Juli 2027 wird deshalb nicht nur darüber entscheiden, wie häufig Fußfesseln eingesetzt werden, sondern auch darüber, wie Deutschland das Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit künftig ausgestalten möchte.

 

Vivien Tzelepis Raspe, LL.M., Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Strafrecht u. Kyra Keller, Studentin der Rechtswissenschaften (www.tzelepis.de)

 

Foto: © Sivani Bandaru (https://unsplash.com)

Weitere
Beiträge

Foto: © Emiliano Bar (https://unsplash.com)
  • 13.08.2026
  • Strafrecht
Tötungsdelikt in Dormagen – Landgericht Düsseldorf verurteilt Jugendlichen …

Der Fall aus dem Rhein-Kreis Neuss lässt nicht nur einen Blick auf die Unterschiede zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht zu, sondern a …

© Luís Cardoso 
  • 9.08.2026
  • Strafrecht
Anschlag beim Berliner CSD: Braucht Deutschland ein schärferes Terrorstrafrecht?

Der Anschlag am Rande des Christopher Street Days in Berlin hat weitreichende politische und gesellschaftliche Diskussionen ausgelöst. Im Mi …

Foto: © kate.sade (https://unsplash.com)
  • 5.08.2026
  • Strafrecht
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: ein aktuelles Strafverfahren gegen einen R …

Rund 20 Prozent der Beschäftigten in Deutschland geben nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus dem J …